Geerbte Immobilie verkaufen
Eine geerbte Immobilie ist oft mehr als ein Vermögenswert – sie ist das Elternhaus, voller Erinnerungen. Wir helfen Ihnen, in Ruhe zu entscheiden, und übernehmen den Verkauf so, dass am Ende ein fairer Preis steht und der Familienfrieden bleibt.
Geld lässt sich teilen – eine Immobilie nicht
Erben mehrere Personen, gehört ihnen die Immobilie gemeinsam. Jede Entscheidung – vermieten, sanieren, verkaufen – müssen alle mittragen. Das funktioniert, solange alle dasselbe wollen. Oft wollen sie es nicht.
Ein Verkauf schafft klare Verhältnisse: Der Erlös lässt sich auf den Cent genau aufteilen, niemand muss den anderen auszahlen, und laufende Kosten, Leerstand und Verwaltung hören auf.
Wichtig ist der richtige Preis. Immobilie ist nicht gleich Immobilie – Zustand, Lage, Grundriss und Rechte im Grundbuch entscheiden. Als Makler und zertifizierter Sachverständiger ermitteln wir den Wert nachvollziehbar, sodass alle Erben dieselbe Grundlage haben.
- Erbnachweis: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Grundbuch berichtigen – innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei
- Gebäudeversicherung über den Erbfall informieren
- Leerstand absichern: Heizung, Post, regelmäßige Kontrolle
- Erbschaftsteuer: Erklärung nach Aufforderung durch das Finanzamt
- Bei Selbstnutzung durch Ehepartner oder Kinder: Behaltefrist von zehn Jahren beachten
Eine Übersicht aller ersten Schritte finden Sie in unserem Ratgeber Immobilie geerbt – was nun?
Verkaufen, vermieten oder behalten?
Es gibt keine richtige Antwort für alle. Wir rechnen die Wege mit Ihnen durch – ehrlich, auch wenn am Ende kein Verkauf steht.
Klare Verhältnisse, fairer Erlös für alle Erben, keine laufenden Kosten mehr. Bei vermieteten oder sanierungsbedürftigen Objekten sprechen wir gezielt Kapitalanleger an.
Laufende Einnahmen, aber auch Verwaltung, Instandhaltung und gemeinsame Entscheidungen. Lohnt sich vor allem, wenn ein Erbe allein Eigentümer wird.
Ein Erbe behält die Immobilie und zahlt die anderen aus. Dafür braucht es einen Wert, den alle akzeptieren – am besten von einem neutralen Sachverständigen.
So verkaufen wir Ihre geerbte Immobilie
- Erstgespräch
Wir hören zu: Wer erbt, was ist geplant, welche Fristen laufen? Gern auch mit allen Erben gemeinsam – vor Ort oder per Video.
- Wert & Strategie
Wir besichtigen die Immobilie und ermitteln den Wert. Daraus entsteht eine Preisstrategie, die alle Erben nachvollziehen können.
- Unterlagen & Räumung
Wir beschaffen fehlende Unterlagen und vermitteln auf Wunsch Entrümpelung, Handwerker und Reinigung aus unserem Netzwerk.
- Vermarktung
Professionelle Fotos, neue Grundrisse und Exposé. Auf Wunsch zunächst diskret an vorgemerkte Käufer und Investoren.
- Käuferprüfung
Wir prüfen die Finanzierung der Interessenten, bevor es zum Notar geht.
- Notar & Übergabe
Wir bereiten den Kaufvertrag mit dem Notar vor und begleiten Sie bis zur Schlüsselübergabe.
Jede Situation braucht ihren eigenen Weg
Mehrere Erben, eine Immobilie: neutraler Wert und eine faire Lösung.
Mehr erfahrenTrennung & ScheidungObjektiver Wert, Diskretion und ein Weg, der für beide funktioniert.
Mehr erfahrenVerkauf im AlterVerkleinern, Kapital freisetzen oder mit Wohnrecht verkaufen.
Mehr erfahrenTestamentsvollstreckungNachlass mit Immobilien – wir übernehmen oder vermitteln die Vollstreckung.
Mehr erfahrenAntonio Velez Garcia
Makler und zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024) mit Hintergrund im Steuerwesen. Wert, Steuerfragen rund um die Immobilie und Verkauf aus einer Hand – auf Deutsch und Spanisch.
Wenn das Finanzamt den Wert zu hoch ansetzt, hilft unsere Bewertung bei Erbschaft & Schenkung. Erben Sie gemeinsam mit anderen, lesen Sie auch Erbengemeinschaft & Immobilie.
Muss ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?
Nein. Es gibt keine Frist für den Verkauf. Fristen gelten aber für andere Dinge: etwa sechs Wochen für die Ausschlagung des Erbes und zwei Jahre für die gebührenfreie Grundbuchberichtigung.
Fällt beim Verkauf Spekulationssteuer an?
Erben übernehmen den Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Liegt der Kauf durch den Erblasser mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Kann ich verkaufen, bevor ich im Grundbuch stehe?
Ja, mit einem Erbnachweis ist der Verkauf möglich, ohne dass die Erben vorher selbst eingetragen werden. Der Notar regelt die Einzelheiten.
Was passiert mit dem Inventar?
Möbel und Hausrat gehören zum Nachlass. Wir vermitteln auf Wunsch Entrümpelung und Wertermittlung von Inventar – und planen den Verkauf so, dass Sie in Ruhe Abschied nehmen können.
Was, wenn die Familienheim-Befreiung genutzt wurde?
Haben Ehepartner oder Kinder die Immobilie steuerfrei geerbt, weil sie selbst einziehen, müssen sie dort grundsätzlich zehn Jahre wohnen. Ein früherer Verkauf kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen lassen. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater.
Sprechen wir über Ihre geerbte Immobilie
Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns persönlich – vertraulich und unverbindlich.
- Telefon
- 0211 – 15 86 06 74
- info@immo-vega.de
- Büro
- Collenbachstr. 7
40476 Düsseldorf
Route planen









