Testamentsvollstreckung mit Immobilien
Gehören Immobilien zum Nachlass, braucht die Testamentsvollstreckung mehr als Verwaltungserfahrung: Sie braucht Marktkenntnis und eine belastbare Bewertung. Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung selbst oder vermitteln zertifizierte Testamentsvollstrecker aus unserem Netzwerk.
Den letzten Willen umsetzen – sachlich und neutral
Mit einem Testamentsvollstrecker sorgt der Erblasser dafür, dass sein letzter Wille zuverlässig umgesetzt wird. Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz, erstellt ein Nachlassverzeichnis, begleicht Verbindlichkeiten und verteilt das Vermögen an die Erben.
Er darf über Nachlassgegenstände verfügen – auch eine Immobilie verkaufen, ohne dass alle Erben zustimmen müssen. Im Grundbuch wird ein Testamentsvollstreckervermerk eingetragen.
Gerade bei Immobilien ist das eine große Verantwortung: Ein zu niedriger Preis schadet den Erben, ein zu hoher führt zu monatelangem Leerstand. Als zertifizierter Sachverständiger und Makler verbinden wir beides – Bewertung und Verkauf.
- Immobilien sichern, versichern und verwalten
- Wert für das Nachlassverzeichnis ermitteln
- Mieter, Hausverwaltung und Handwerker koordinieren
- Verkauf zum Marktpreis vorbereiten und durchführen
- Erlös nach dem Testament an die Erben verteilen
- Bei Dauervollstreckung: Immobilien langfristig verwalten
Rechtliche Gestaltung und Formulierung im Testament übernimmt Ihr Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
Drei Wege, wie wir unterstützen
Antonio Velez Garcia übernimmt die Testamentsvollstreckung selbst – mit besonderem Fokus auf Nachlässe mit Immobilien, auch mit Bezug zu Spanien.
Für Nachlässe mit anderen Schwerpunkten vermitteln wir zertifizierte Testamentsvollstrecker aus unserem Netzwerk.
Sie sind bereits Testamentsvollstrecker? Wir liefern Bewertung, Vermarktung und Verwaltungsunterstützung für die Immobilien im Nachlass.
Vorsorge zu Lebzeiten: Testamentsvollstreckung planen
- Gespräch
Wir besprechen Ihre Immobilien, Ihre Familie und Ihre Wünsche – vertraulich.
- Bestandsaufnahme
Auf Wunsch bewerten wir Ihre Immobilien. Das hilft bei der Verteilung und bei der Planung von Schenkungen.
- Testament mit Notar
Ihr Notar oder Fachanwalt formuliert das Testament und die Anordnung der Testamentsvollstreckung.
- Im Erbfall
Der benannte Testamentsvollstrecker nimmt das Amt an, erhält das Testamentsvollstreckerzeugnis und setzt Ihren Willen um.
Jede Situation braucht ihren eigenen Weg
Wert, Steuer und nächste Schritte – verkaufen, vermieten oder behalten.
Mehr erfahrenErbengemeinschaftMehrere Erben, eine Immobilie: neutraler Wert und eine faire Lösung.
Mehr erfahrenTrennung & ScheidungObjektiver Wert, Diskretion und ein Weg, der für beide funktioniert.
Mehr erfahrenVerkauf im AlterVerkleinern, Kapital freisetzen oder mit Wohnrecht verkaufen.
Mehr erfahrenAntonio Velez Garcia
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024), Makler und Testamentsvollstrecker – mit Hintergrund im Steuerwesen und Beratung auf Deutsch und Spanisch.
Mehr zur Bewertung im Erbfall lesen Sie unter Erbschaft & Schenkung und im Ratgeber Immobilie geerbt – was nun?
Darf der Testamentsvollstrecker die Immobilie verkaufen?
Ja, grundsätzlich darf er über Nachlassgegenstände verfügen, wenn das Testament das nicht einschränkt. Die Zustimmung der Erben ist dafür nicht nötig. Er muss aber im Interesse der Erben handeln und einen angemessenen Preis erzielen.
Was kostet ein Testamentsvollstrecker?
Er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Oft legt der Erblasser sie im Testament fest. Ansonsten orientiert man sich an anerkannten Tabellen, die sich nach dem Nachlasswert und dem Aufwand richten.
Wie lange dauert eine Testamentsvollstreckung?
Eine reine Abwicklung dauert meist einige Monate bis wenige Jahre. Ordnet der Erblasser eine Dauervollstreckung an – etwa für minderjährige Erben –, kann sie bis zu 30 Jahre laufen.
Kann ich Immo VEGA im Testament benennen?
Sprechen Sie uns gern an. Wir besprechen vorab, ob die Testamentsvollstreckung zu uns passt, und stimmen die Formulierung mit Ihrem Notar ab.
Wir sind Erben – was können wir tun, wenn der Vollstrecker untätig ist?
Erben können den Testamentsvollstrecker auf Erfüllung seiner Pflichten in Anspruch nehmen und in schweren Fällen beim Nachlassgericht seine Entlassung beantragen. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.
Testamentsvollstreckung besprechen
Ob Vorsorge zu Lebzeiten oder ein konkreter Erbfall: Schildern Sie uns kurz die Situation. Wir melden uns vertraulich und persönlich.
- Telefon
- 0211 – 15 86 06 74
- info@immo-vega.de
- Büro
- Collenbachstr. 7
40476 Düsseldorf
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