Verkleinern · Vorsorgen · Selbstbestimmt

Immobilie im Alter verkaufen

Das Haus ist zu groß geworden, die Treppen zu steil, der Garten zu viel Arbeit – oder Sie möchten Ihr Vermögen für den Ruhestand nutzen. Wir zeigen Ihnen alle Wege, vom klassischen Verkauf bis zum Verkauf mit Wohnrecht, und nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.

★★★★★ 5,0 bei Google ◆ Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 ◆ Makler & Sachverständiger in einer Person ◆ Beratung auf Deutsch & Spanisch
Ihr Tempo, Ihre Entscheidung

Kein Druck – aber ein guter Plan

Ein Verkauf im Alter ist selten eine reine Geldfrage. Es geht um das Zuhause, um Erinnerungen und oft auch um die Kinder. Deshalb nehmen wir uns Zeit, hören zu und beziehen auf Wunsch Ihre Familie mit ein.

Am Anfang steht eine ehrliche Bestandsaufnahme: Was ist die Immobilie wert, was brauchen Sie zum Leben, wo und wie möchten Sie künftig wohnen? Daraus ergibt sich, welcher Weg passt.

Wichtig: Treffen Sie die Entscheidung, solange Sie sie selbst treffen können. Ohne Vorsorgevollmacht braucht ein späterer Verkauf durch einen Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts – das kostet Zeit.

Typische Gründe für einen Verkauf
  • Haus oder Wohnung sind zu groß geworden
  • Treppen, Bad oder Zugang sind nicht barrierefrei
  • Instandhaltung und Garten werden zu viel
  • Kapital für den Ruhestand oder Pflege freisetzen
  • Umzug in die Nähe der Kinder
  • Vermögen zu Lebzeiten ordnen und Streit unter Erben vermeiden

Auch ein späterer Auszug ist möglich: Kaufpreiszahlung und Übergabetermin lassen sich flexibel vereinbaren.

Die Wege

Vier Modelle im Vergleich

Jedes Modell hat Vor- und Nachteile. Wir rechnen sie mit Ihnen durch – mit dem Wert vom zertifizierten Sachverständigen als Basis.

Klassisch verkaufen

Sie erhalten den vollen Marktpreis und ziehen in eine kleinere, barrierearme Wohnung. Der Übergabetermin richtet sich nach Ihrem Umzug.

Verkauf mit Wohnrecht

Sie verkaufen und wohnen weiter – abgesichert durch ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch im Grundbuch. Der Kaufpreis fällt entsprechend niedriger aus.

Verrentung

Statt einer Einmalzahlung erhalten Sie eine monatliche Rente oder eine Kombination aus Einmalbetrag und Rente – meist verbunden mit lebenslangem Wohnrecht.

Übertragung an die Kinder

Schenkung zu Lebzeiten, oft mit Wohnrecht oder Nießbrauch für Sie. Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu – ein realistischer Wert hilft bei der Planung.

So begleiten wir Sie

Persönlich, geduldig, mit einem festen Ansprechpartner

  1. Gespräch bei Ihnen zu Hause

    Wir kommen zu Ihnen, gern gemeinsam mit Kindern oder Vertrauenspersonen.

  2. Wert & Modelle

    Wir ermitteln den Wert und vergleichen Verkauf, Wohnrecht und Verrentung in Zahlen.

  3. Neues Zuhause & Umzug

    Auf Wunsch helfen wir bei der Suche nach einer passenden Wohnung und vermitteln Umzug und Entrümpelung.

  4. Diskreter Verkauf

    Besichtigungen nur nach Absprache und in Ihrem Beisein, wenn Sie das möchten.

  5. Notar & Übergabe

    Wir bereiten alles mit dem Notar vor und erklären Ihnen den Vertrag Schritt für Schritt.

Ihr Ansprechpartner

Antonio Velez Garcia

Makler und zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024). Wir nehmen uns Zeit, erklären verständlich und arbeiten mit Notaren, Steuerberatern und Fachanwälten aus unserem Netzwerk zusammen.

Wie Wohnrecht und Nießbrauch den Wert beeinflussen, erklärt unser Ratgeber Wohnrecht & Nießbrauch. Zur Schenkung an Kinder lesen Sie Erbschaft & Schenkung.

Häufige Fragen
Kann ich verkaufen und trotzdem wohnen bleiben?

Ja – mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht oder Nießbrauch, oder über ein Verrentungsmodell. Der Kaufpreis berücksichtigt dann den Wert dieses Rechts.

Wie viel weniger bringt ein Verkauf mit Wohnrecht?

Das hängt vor allem von Ihrem Alter und der Miete ab, die die Immobilie bringen würde. Je jünger der Berechtigte, desto höher der Abschlag. Wir berechnen den Wert des Rechts nachvollziehbar.

Was ist mit einem Teilverkauf?

Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil und zahlen für den verkauften Teil ein laufendes Nutzungsentgelt. Das kann teuer werden. Lassen Sie sich die Gesamtkosten genau vorrechnen und vergleichen Sie mit den anderen Modellen.

Muss ich Steuern auf den Verkaufserlös zahlen?

Haben Sie die Immobilie selbst bewohnt oder besitzen Sie sie länger als zehn Jahre, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Die Details klärt Ihr Steuerberater.

Sollten meine Kinder dabei sein?

Wenn Sie möchten, gern. Gerade wenn es um das Erbe geht, hilft es, alle früh einzubeziehen – das beugt späterem Streit vor.

Kontakt

Persönliche Beratung vereinbaren

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besuchen Sie gern zu Hause und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

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Collenbachstr. 7
40476 Düsseldorf
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    Persönliche Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden – direkt von Antonio Velez Garcia. Kein Callcenter, keine Weitergabe Ihrer Daten.

    Mit dem Absenden erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwenden. Details in der Datenschutzerklärung.

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