Immobilie bei Trennung & Scheidung
Wenn eine Beziehung endet, steht die gemeinsame Immobilie oft im Mittelpunkt – emotional und finanziell. Wir sorgen für einen objektiven Wert, zeigen die Optionen und verkaufen auf Wunsch diskret. Neutral gegenüber beiden Partnern.
Ein Wert, den beide akzeptieren
Bei einer Trennung ist der Wert der Immobilie der Dreh- und Angelpunkt: für die Auszahlung, wenn einer bleibt, für den Zugewinnausgleich und für die Frage, ob sich ein Verkauf rechnet.
Schätzt jeder Partner selbst, liegen die Zahlen oft weit auseinander. Ein neutraler, zertifizierter Sachverständiger schafft eine gemeinsame Grundlage – und nimmt Druck aus den Gesprächen.
Wir sprechen mit beiden Partnern gleich offen, geben beiden dieselben Informationen und halten uns aus der Frage heraus, wer recht hat. Unser Job ist der Wert und – wenn gewünscht – ein guter Verkauf.
- Wem gehört die Immobilie laut Grundbuch?
- Wer haftet für das Darlehen – und will die Bank einen Partner entlassen?
- Wer bleibt bis zur Klärung in der Immobilie?
- Welcher Stichtag gilt für den Zugewinnausgleich?
- Fällt bei einem Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
- Gibt es steuerliche Folgen, etwa wenn ein Partner schon ausgezogen ist?
Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater. Wir liefern den Wert und die Marktsicht.
Behalten, verkaufen oder vermieten?
Welche Lösung passt, hängt von Finanzierung, Lebensplanung und Kindern ab. Wir rechnen die Varianten mit Ihnen durch.
Einer bleibt und zahlt den anderen aus. Voraussetzung: Die Bank traut ihm die Finanzierung allein zu und entlässt den anderen aus dem Darlehen.
Der Erlös tilgt das Darlehen, der Rest wird geteilt. Oft der sauberste Schnitt – und mit einer guten Vermarktung meist auch der wirtschaftlich beste.
Beide bleiben Eigentümer, die Miete trägt die Finanzierung. Funktioniert nur, wenn die Kommunikation weiter klappt.
Jeder Miteigentümer kann sie beantragen, wenn keine Einigung gelingt. Sie dauert lange und bringt meist weniger – deshalb die letzte Option.
Diskret und fair für beide
- Vertrauliches Erstgespräch
Gemeinsam oder getrennt – wie es für Sie passt. Wir klären Situation, Zeitplan und Ziele.
- Objektiver Wert
Besichtigung und Wertermittlung. Für den Zugewinnausgleich oder ein Gerichtsverfahren als Verkehrswertgutachten auf den richtigen Stichtag.
- Optionen durchrechnen
Übernahme, Verkauf oder Vermietung: Wir zeigen, was nach Darlehen und Kosten für jeden übrig bleibt.
- Diskrete Vermarktung
Auf Wunsch ohne öffentliches Inserat, zunächst an vorgemerkte Käufer. Besichtigungen stimmen wir mit beiden ab.
- Notar & Abschluss
Wir begleiten Sie bis zum Notartermin und zur Übergabe – mit klarer Kommunikation an beide Partner.
Jede Situation braucht ihren eigenen Weg
Wert, Steuer und nächste Schritte – verkaufen, vermieten oder behalten.
Mehr erfahrenErbengemeinschaftMehrere Erben, eine Immobilie: neutraler Wert und eine faire Lösung.
Mehr erfahrenVerkauf im AlterVerkleinern, Kapital freisetzen oder mit Wohnrecht verkaufen.
Mehr erfahrenTestamentsvollstreckungNachlass mit Immobilien – wir übernehmen oder vermitteln die Vollstreckung.
Mehr erfahrenAntonio Velez Garcia
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024) und Makler. Neutral, verschwiegen und mit Erfahrung in emotional schwierigen Situationen – auf Deutsch und Spanisch.
Für Gericht und Zugewinnausgleich erstellen wir ein Verkehrswertgutachten. Was beim Verkauf auf Sie zukommt, lesen Sie unter Immobilie verkaufen.
Welcher Stichtag gilt für den Zugewinnausgleich?
Für das Endvermögen kommt es in der Regel auf den Tag an, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Wir bewerten die Immobilie genau auf diesen Stichtag – auch rückwirkend.
Kann ich meinen Partner aus dem Kredit entlassen lassen?
Nur mit Zustimmung der Bank. Sie prüft, ob der verbleibende Partner die Raten allein tragen kann. Ohne Entlassung haften beide weiter – auch nach der Scheidung.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?
Wer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat, verkauft in der Regel steuerfrei. Ist ein Partner schon länger ausgezogen, kann sich das ändern. Lassen Sie das vorab von Ihrem Steuerberater prüfen.
Was kostet eine vorzeitige Ablösung des Darlehens?
Beim Verkauf während der Zinsbindung verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ihre Höhe hängt von Restschuld, Zins und Restlaufzeit ab. Wir beziehen sie in die Rechnung ein.
Erfahren Nachbarn und Bekannte vom Verkauf?
Nur, wenn Sie das möchten. Wir können zunächst diskret, ohne öffentliches Inserat, an vorgemerkte Käufer herantreten.
Vertrauliches Gespräch vereinbaren
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns persönlich – diskret und auf Wunsch getrennt mit jedem Partner.
- Telefon
- 0211 – 15 86 06 74
- info@immo-vega.de
- Büro
- Collenbachstr. 7
40476 Düsseldorf
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