Zertifizierter Sachverständiger · DIN EN ISO/IEC 17024

Immobilienbewertung in Düsseldorf

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert? Wir ermitteln den Wert Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks fundiert und nachvollziehbar – vom Kurzgutachten über das Restnutzungsdauergutachten bis zum gerichtsfesten Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. In Düsseldorf und bundesweit.

★★★★★ 5,0 bei Google ◆ Sachverständiger Sprengnetter Akademie ◆ BDSF Senior-Mitglied ◆ Gutachten bundesweit
Leistungen

Welche Bewertung brauchen Sie?

Nicht jeder Anlass braucht ein umfangreiches Gutachten. Entscheidend ist, wofür Sie den Wert benötigen – für Ihre eigene Planung oder als Nachweis gegenüber Finanzamt, Gericht oder anderen Beteiligten.

KurzgutachtenVerkehrswertgutachten
Geeignet fürEigene Planung, Verkauf, Vermögensübersicht, Einigung in der FamilieFinanzamt, Gericht, Erbauseinandersetzung, Scheidung, Einbringung in Gesellschaften
Anerkennung durch DritteNeinJa, gerichtsfest
GrundlageAnerkannte Verfahren der Wertermittlung§ 194 BauGB und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
UmfangKompakte Darstellung des MarktwertsAusführliche Herleitung mit Ortsbesichtigung und Prüfung der Unterlagen
Anlässe

Wann eine Immobilienbewertung sinnvoll ist

Zu bestimmten Anlässen ist eine fachkundige Bewertung unumgänglich. Eine saubere Wertermittlung spart Nerven – und kann unter Umständen auch Geld und Steuern sparen.

Erbschaft

Wert für die Erbschaftsteuer und als faire Grundlage, wenn mehrere Erben beteiligt sind.

Schenkung

Bei der Übertragung zu Lebzeiten, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Scheidung

Belastbarer Wert für den Zugewinnausgleich und die Vermögensaufteilung.

Finanzamt

Nachweis eines niedrigeren Werts, wenn der festgestellte Grundbesitzwert zu hoch ist.

Erbauseinandersetzung

Neutrale Grundlage, wenn ein Erbe die anderen auszahlen oder die Immobilie verkauft werden soll.

Einbringung & Gesellschaften

Bei der Übertragung in eine GmbH, GmbH & Co. KG oder in das Betriebsvermögen.

Kauf & Verkauf

Ein realistischer Preis als Basis für Verhandlung und Vermarktung.

Vermögensübersicht

Klarheit über den Wert Ihres Immobilienvermögens für Planung, Finanzierung oder Vorsorge.

Steuerlicher Schwerpunkt

Grundbesitzwert vom Finanzamt zu hoch?

Bei Erbschaft und Schenkung ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie nach standardisierten Verfahren. Besonderheiten des Objekts – etwa Sanierungsbedarf, ein Wohnrecht, eine ungünstige Lage oder Baumängel – bleiben dabei oft unberücksichtigt. Das Ergebnis kann deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegen.

Nach § 198 Bewertungsgesetz können Sie einen niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachweisen. In Betracht kommen dafür Gutachten des Gutachterausschusses, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger.

Mit unserem Hintergrund im Steuerwesen verstehen wir, worauf es in diesen Verfahren ankommt – und stimmen uns auf Wunsch direkt mit Ihrem Steuerberater ab. Mehr dazu: Immobilienbewertung bei Erbschaft & Schenkung.

So gehen wir vor
  • Prüfung des Feststellungsbescheids und der Fristen
  • Einschätzung, ob sich ein Gutachten lohnt
  • Ortsbesichtigung und Prüfung der Unterlagen
  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV
  • Erläuterung des Ergebnisses für Sie und Ihren Steuerberater

Wichtig: Gegen einen Bescheid gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von einem Monat. Sprechen Sie uns deshalb frühzeitig an.

Ablauf

So entsteht Ihr Gutachten

  1. Anfrage & Angebot

    Sie schildern uns Objekt und Anlass. Danach erhalten Sie ein transparentes Angebot – bevor Kosten entstehen.

  2. Unterlagen & Besichtigung

    Wir sichten Grundbuch, Pläne und weitere Unterlagen und besichtigen die Immobilie vor Ort.

  3. Wertermittlung

    Je nach Objekt nach dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV – nachvollziehbar dokumentiert.

  4. Gutachten & Erläuterung

    Sie erhalten das fertige Gutachten und wir erläutern Ihnen das Ergebnis persönlich.

Online-Wertermittlung

Erste Einschätzung in wenigen Minuten

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Immobilie und erhalten Sie eine erste Orientierung. Für einen belastbaren Wert erstellen wir Ihnen anschließend gern ein Gutachten.

Antonio Velez Garcia, Sachverständiger für Immobilienbewertung
Ihr Sachverständiger

Antonio Velez Garcia

Als zertifizierter Sachverständiger bewerte ich bebaute und unbebaute Grundstücke – von der Eigentumswohnung über Ein- und Mehrfamilienhäuser bis zum unbebauten Grundstück. Mein Hintergrund im Steuerwesen hilft besonders bei Bewertungen für Erbschaft, Schenkung und das Finanzamt.

  • Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024)
  • Sachverständiger für Immobilienbewertung (Sprengnetter Akademie)
  • BDSF Senior-Mitglied
  • Steuerliche Expertise
  • Gutachten bundesweit
  • Beratung auf Deutsch & Spanisch
Einsatzgebiet

In Düsseldorf zu Hause – bundesweit im Einsatz

Unser Büro liegt in Düsseldorf-Pempelfort. Gutachten erstellen wir für Immobilien in ganz Deutschland – in der Region Düsseldorf ebenso wie in Neuss, Meerbusch, Ratingen, Hilden, Langenfeld, Krefeld und Wuppertal.

Sie möchten Ihre Immobilie anschließend verkaufen? Dann begleiten wir Sie auch beim Verkauf Ihrer Immobilie.

Häufige Fragen zur Bewertung
Was kostet ein Gutachten?

Das hängt von Objektart, Umfang und Anlass ab. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot, bevor Kosten entstehen.

Wann brauche ich ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten?

Immer dann, wenn der Wert gegenüber Dritten belastbar nachgewiesen werden muss – etwa bei Erbschaft, Schenkung, Erbauseinandersetzung, Scheidung oder der Einbringung in eine Gesellschaft sowie gegenüber Finanzamt oder Gericht.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?

Ein Kurzgutachten liefert einen fundierten Marktwert für Ihre eigene Planung. Gegenüber Gerichten und Behörden reicht es nicht aus – dafür ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB nötig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baubeschreibung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Teilungserklärung. Fehlende Unterlagen können wir für Sie anfordern.

Kann ich mit einem Gutachten den Grundbesitzwert des Finanzamts senken?

Ist der vom Finanzamt festgestellte Wert zu hoch, kann nach § 198 BewG ein niedrigerer Wert durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Wir prüfen gern, ob sich das in Ihrem Fall lohnt. Beachten Sie die Einspruchsfrist Ihres Bescheids.

Kontakt

Bewertung anfragen

Schildern Sie kurz Objekt und Anlass – wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung und einem transparenten Angebot.

Büro
Collenbachstr. 7
40476 Düsseldorf
Route planen

bitte auswählen

Sponsoring
1894 Partner TSV UrdenbachBasis-Partner der DEG Düsseldorfer EGIt's for Kids
Partnerschaften
EWIVS ZertifizierungSprengnetterBDSF Senior-Mitglied Antonio Velez GarciaImmoScout24 Silber Partnerimmowelt PartnerKleinanzeigen