Immobilienbewertung in Düsseldorf
Was ist Ihre Immobilie wirklich wert? Wir ermitteln den Wert Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks fundiert und nachvollziehbar – vom Kurzgutachten über das Restnutzungsdauergutachten bis zum gerichtsfesten Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. In Düsseldorf und bundesweit.
Welche Bewertung brauchen Sie?
Nicht jeder Anlass braucht ein umfangreiches Gutachten. Entscheidend ist, wofür Sie den Wert benötigen – für Ihre eigene Planung oder als Nachweis gegenüber Finanzamt, Gericht oder anderen Beteiligten.
Eine erste Orientierung in wenigen Minuten – ideal, wenn Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, bevor Sie weitere Schritte planen.
Zur Online-Bewertung KurzgutachtenEin fundierter Marktwert für Ihre eigene Planung, eine Vermögensübersicht oder eine einvernehmliche Einigung in der Familie. Gegenüber Gerichten und Behörden reicht es nicht aus.
Mehr zum Kurzgutachten VerkehrswertgutachtenDas gerichtsfeste Gutachten nach § 194 BauGB – für Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Finanzamt oder Gericht. Ausführlich begründet und belastbar.
Mehr zum Verkehrswertgutachten RestnutzungsdauergutachtenFür vermietete Immobilien: Mit dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer schreiben Sie das Gebäude schneller ab und sparen früher Steuern.
Mehr zur Restnutzungsdauer| Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten | |
|---|---|---|
| Geeignet für | Eigene Planung, Verkauf, Vermögensübersicht, Einigung in der Familie | Finanzamt, Gericht, Erbauseinandersetzung, Scheidung, Einbringung in Gesellschaften |
| Anerkennung durch Dritte | Nein | Ja, gerichtsfest |
| Grundlage | Anerkannte Verfahren der Wertermittlung | § 194 BauGB und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) |
| Umfang | Kompakte Darstellung des Marktwerts | Ausführliche Herleitung mit Ortsbesichtigung und Prüfung der Unterlagen |
Wann eine Immobilienbewertung sinnvoll ist
Zu bestimmten Anlässen ist eine fachkundige Bewertung unumgänglich. Eine saubere Wertermittlung spart Nerven – und kann unter Umständen auch Geld und Steuern sparen.
Wert für die Erbschaftsteuer und als faire Grundlage, wenn mehrere Erben beteiligt sind.
Bei der Übertragung zu Lebzeiten, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Belastbarer Wert für den Zugewinnausgleich und die Vermögensaufteilung.
Nachweis eines niedrigeren Werts, wenn der festgestellte Grundbesitzwert zu hoch ist.
Neutrale Grundlage, wenn ein Erbe die anderen auszahlen oder die Immobilie verkauft werden soll.
Bei der Übertragung in eine GmbH, GmbH & Co. KG oder in das Betriebsvermögen.
Ein realistischer Preis als Basis für Verhandlung und Vermarktung.
Klarheit über den Wert Ihres Immobilienvermögens für Planung, Finanzierung oder Vorsorge.
Grundbesitzwert vom Finanzamt zu hoch?
Bei Erbschaft und Schenkung ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie nach standardisierten Verfahren. Besonderheiten des Objekts – etwa Sanierungsbedarf, ein Wohnrecht, eine ungünstige Lage oder Baumängel – bleiben dabei oft unberücksichtigt. Das Ergebnis kann deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegen.
Nach § 198 Bewertungsgesetz können Sie einen niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachweisen. In Betracht kommen dafür Gutachten des Gutachterausschusses, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger.
Mit unserem Hintergrund im Steuerwesen verstehen wir, worauf es in diesen Verfahren ankommt – und stimmen uns auf Wunsch direkt mit Ihrem Steuerberater ab. Mehr dazu: Immobilienbewertung bei Erbschaft & Schenkung.
- Prüfung des Feststellungsbescheids und der Fristen
- Einschätzung, ob sich ein Gutachten lohnt
- Ortsbesichtigung und Prüfung der Unterlagen
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV
- Erläuterung des Ergebnisses für Sie und Ihren Steuerberater
Wichtig: Gegen einen Bescheid gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von einem Monat. Sprechen Sie uns deshalb frühzeitig an.
So entsteht Ihr Gutachten
- Anfrage & Angebot
Sie schildern uns Objekt und Anlass. Danach erhalten Sie ein transparentes Angebot – bevor Kosten entstehen.
- Unterlagen & Besichtigung
Wir sichten Grundbuch, Pläne und weitere Unterlagen und besichtigen die Immobilie vor Ort.
- Wertermittlung
Je nach Objekt nach dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV – nachvollziehbar dokumentiert.
- Gutachten & Erläuterung
Sie erhalten das fertige Gutachten und wir erläutern Ihnen das Ergebnis persönlich.
Erste Einschätzung in wenigen Minuten
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Immobilie und erhalten Sie eine erste Orientierung. Für einen belastbaren Wert erstellen wir Ihnen anschließend gern ein Gutachten.

Antonio Velez Garcia
Als zertifizierter Sachverständiger bewerte ich bebaute und unbebaute Grundstücke – von der Eigentumswohnung über Ein- und Mehrfamilienhäuser bis zum unbebauten Grundstück. Mein Hintergrund im Steuerwesen hilft besonders bei Bewertungen für Erbschaft, Schenkung und das Finanzamt.
- Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024)
- Sachverständiger für Immobilienbewertung (Sprengnetter Akademie)
- BDSF Senior-Mitglied
- Steuerliche Expertise
- Gutachten bundesweit
- Beratung auf Deutsch & Spanisch
In Düsseldorf zu Hause – bundesweit im Einsatz
Unser Büro liegt in Düsseldorf-Pempelfort. Gutachten erstellen wir für Immobilien in ganz Deutschland – in der Region Düsseldorf ebenso wie in Neuss, Meerbusch, Ratingen, Hilden, Langenfeld, Krefeld und Wuppertal.
Sie möchten Ihre Immobilie anschließend verkaufen? Dann begleiten wir Sie auch beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Was kostet ein Gutachten?
Das hängt von Objektart, Umfang und Anlass ab. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot, bevor Kosten entstehen.
Wann brauche ich ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten?
Immer dann, wenn der Wert gegenüber Dritten belastbar nachgewiesen werden muss – etwa bei Erbschaft, Schenkung, Erbauseinandersetzung, Scheidung oder der Einbringung in eine Gesellschaft sowie gegenüber Finanzamt oder Gericht.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten liefert einen fundierten Marktwert für Ihre eigene Planung. Gegenüber Gerichten und Behörden reicht es nicht aus – dafür ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB nötig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baubeschreibung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Teilungserklärung. Fehlende Unterlagen können wir für Sie anfordern.
Kann ich mit einem Gutachten den Grundbesitzwert des Finanzamts senken?
Ist der vom Finanzamt festgestellte Wert zu hoch, kann nach § 198 BewG ein niedrigerer Wert durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Wir prüfen gern, ob sich das in Ihrem Fall lohnt. Beachten Sie die Einspruchsfrist Ihres Bescheids.
Bewertung anfragen
Schildern Sie kurz Objekt und Anlass – wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung und einem transparenten Angebot.
- Telefon
- 0211 – 15 86 06 74
- info@immo-vega.de
- Büro
- Collenbachstr. 7
40476 Düsseldorf
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