Mehrere Erben · Eine Immobilie

Erbengemeinschaft & Immobilie

Mehrere Erben, unterschiedliche Vorstellungen – und eine Immobilie, über die nur alle gemeinsam entscheiden können. Wir bringen Sachlichkeit in die Diskussion: mit einem neutralen Wert, klaren Optionen und einem Verkauf, der für alle nachvollziehbar ist.

★★★★★ 5,0 bei Google ◆ Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 ◆ Makler & Sachverständiger in einer Person ◆ Beratung auf Deutsch & Spanisch
Die Ausgangslage

Alle entscheiden gemeinsam – das macht es schwierig

Mit dem Erbfall gehört die Immobilie allen Erben gemeinsam. Keiner kann allein über sie verfügen: Verkaufen oder belasten geht nur, wenn alle zustimmen. Für die laufende Verwaltung reicht dagegen oft eine Mehrheit.

Streit entsteht selten aus bösem Willen, sondern aus unterschiedlichen Lebenslagen: Einer möchte im Elternhaus wohnen, ein anderer braucht das Geld, ein dritter lebt im Ausland und will sich um nichts kümmern.

Was fast immer hilft: ein Wert, dem alle vertrauen. Als neutraler, zertifizierter Sachverständiger ermitteln wir ihn nachvollziehbar – und erklären ihn jedem Miterben, auf Wunsch auch auf Spanisch.

Typische Streitpunkte
  • Wie viel ist die Immobilie wirklich wert?
  • Wer darf darin wohnen – und zahlt er Miete?
  • Wer trägt Kosten für Reparaturen und Grundsteuer?
  • Verkaufen jetzt oder später?
  • Wer kümmert sich um Besichtigungen und Unterlagen?

Für alle diese Fragen gilt: Je früher es eine gemeinsame Faktenbasis gibt, desto leichter fällt die Einigung.

Die Wege

Vier Möglichkeiten für die Erbengemeinschaft

Wir zeigen Ihnen, was jeder Weg finanziell bedeutet – damit die Entscheidung auf Zahlen beruht, nicht auf Gefühl.

Gemeinsam verkaufen

Der häufigste und meist fairste Weg: Der Erlös wird nach Erbquoten verteilt. Wir übernehmen die Vermarktung und informieren alle Erben gleichermaßen.

Ein Erbe übernimmt

Ein Miterbe kauft die anderen aus. Grundlage ist ein neutraler Wert – idealerweise ein Gutachten, das alle akzeptieren.

Erbteil verkaufen

Ein Erbe kann seinen Anteil am Nachlass verkaufen. Die Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht. Der Markt für solche Anteile ist klein, der Preis meist niedrig.

Teilungsversteigerung

Jeder Miterbe kann die Versteigerung beim Amtsgericht beantragen. Das dauert oft lange, kostet Geld und bringt häufig weniger als ein freier Verkauf – deshalb die letzte Option.

So begleiten wir Sie

Neutral, transparent, für alle Erben

  1. Gemeinsames Gespräch

    Wir sprechen mit allen Erben – zusammen oder einzeln, vor Ort oder per Video. Jeder bekommt dieselben Informationen.

  2. Neutraler Wert

    Wir besichtigen die Immobilie und ermitteln den Wert. Auf Wunsch als Verkehrswertgutachten, das auch vor Gericht oder dem Finanzamt Bestand hat.

  3. Optionen durchrechnen

    Verkauf, Übernahme, Vermietung: Wir zeigen, was für jeden Erben am Ende übrig bleibt.

  4. Umsetzung

    Entscheiden Sie sich für den Verkauf, übernehmen wir alles bis zum Notartermin. Bei einer Übernahme liefert das Gutachten die Grundlage für die Auszahlung.

Ihr Ansprechpartner

Antonio Velez Garcia

Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) und Makler. Neutral gegenüber allen Erben – mit einem festen Ansprechpartner und auf Wunsch auf Spanisch für Miterben im Ausland.

Rechtliche Fragen zur Erbauseinandersetzung klären Sie bitte mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder Notar – gern vermitteln wir Kontakte aus unserem Netzwerk. Mehr zur Bewertung lesen Sie unter Erbschaft & Schenkung.

Häufige Fragen
Kann ein Erbe den Verkauf blockieren?

Ein freiwilliger Verkauf braucht die Zustimmung aller Erben. Wer nicht zustimmt, kann ihn zunächst verhindern. Jeder Miterbe kann aber die Teilungsversteigerung beantragen – das erhöht in der Praxis oft die Bereitschaft, sich zu einigen.

Muss ein Miterbe, der in der Immobilie wohnt, Miete zahlen?

Nicht automatisch. Die Erben können eine Nutzungsentschädigung vereinbaren oder verlangen. Was angemessen ist, lässt sich aus der ortsüblichen Miete ableiten – auch dabei helfen wir.

Wer zahlt die laufenden Kosten?

Grundsätzlich tragen die Erben Kosten wie Grundsteuer, Versicherung und Reparaturen gemeinsam nach ihren Erbquoten.

Wie wird der Erlös verteilt?

Nach Abzug von Verbindlichkeiten und Kosten grundsätzlich nach den Erbquoten. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, etwa wenn ein Erbe Vorleistungen erbracht hat.

Ein Miterbe lebt im Ausland. Geht das trotzdem?

Ja. Viele Schritte lassen sich per Video und E-Mail erledigen, für den Notartermin gibt es Vollmachten. Mit spanischsprachigen Miterben sprechen wir in ihrer Sprache.

Kontakt

Neutrale Beratung für Ihre Erbengemeinschaft

Schildern Sie kurz die Situation. Wir melden uns persönlich und schlagen einen Weg vor, wie alle Erben an einen Tisch kommen.

Büro
Collenbachstr. 7
40476 Düsseldorf
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    Persönliche Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden – direkt von Antonio Velez Garcia. Kein Callcenter, keine Weitergabe Ihrer Daten.

    Mit dem Absenden erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwenden. Details in der Datenschutzerklärung.

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