Verkehrswertgutachten in Düsseldorf
Wenn der Wert Ihrer Immobilie gegenüber Finanzamt, Gericht, Miterben oder Ehepartner Bestand haben muss, brauchen Sie ein belastbares Gutachten. Als zertifizierter Sachverständiger erstellen wir Verkehrswertgutachten für Häuser, Wohnungen und Grundstücke – in Düsseldorf und bundesweit.
Der Wert, der auch vor Dritten Bestand hat
Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – ist in § 194 Baugesetzbuch definiert: Er entspricht dem Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Maßgeblich sind die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, der Zustand und die Lage der Immobilie – nicht aber ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Ein Verkehrswertgutachten leitet diesen Wert nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) nachvollziehbar her. Jeder Schritt ist begründet und belegt. Genau das macht es belastbar – für das Finanzamt, für Gerichte und für alle Beteiligten, die sich auf den Wert verlassen müssen.
Sie brauchen den Wert nur für Ihre eigene Planung? Dann genügt oft ein Kurzgutachten. Einen Überblick über alle Varianten finden Sie unter Immobilienbewertung.
- Beschreibung von Lage, Grundstück und Gebäude
- Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten wie Grundbuch, Baulasten, Wohnrecht oder Nießbrauch
- Bewertung von Zustand, Modernisierungen und Baumängeln
- Bodenwert und das passende Wertermittlungsverfahren
- Marktanpassung anhand aktueller Daten
- Begründeten Verkehrswert zum Stichtag, mit Fotos und Anlagen
Wann Sie ein Verkehrswertgutachten brauchen
Immer dann, wenn der Wert nicht nur Ihnen, sondern auch anderen gegenüber nachgewiesen werden muss. Eine saubere Wertermittlung beugt Streit vor – und kann unter Umständen auch Steuern sparen.
Grundlage für die Erbschaftsteuer und für eine faire Verteilung zwischen mehreren Erben.
Bei der Übertragung zu Lebzeiten, etwa an Kinder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG, wenn der festgestellte Grundbesitzwert zu hoch ist.
Neutrale Basis, wenn ein Erbe die anderen auszahlt oder Pflichtteilsansprüche berechnet werden.
Belastbarer Wert für den Zugewinnausgleich und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
Bei der Übertragung in eine GmbH, GmbH & Co. KG oder bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen.
Wenn Beteiligte sich über den Wert streiten und eine fundierte, nachvollziehbare Grundlage brauchen.
Bewertung belasteter Immobilien – der Wert eines Rechts wirkt sich oft deutlich auf das Ergebnis aus.
Das richtige Verfahren für Ihre Immobilie
Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Immobilie und davon ab, wie sie am Markt gehandelt wird. Oft ziehen wir ein zweites Verfahren zur Plausibilisierung heran.
Für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und unbebaute Grundstücke – überall dort, wo ausreichend vergleichbare Verkäufe vorliegen.
Für Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeobjekte, bei denen die erzielbare Miete den Wert bestimmt.
Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen Bodenwert und Gebäudesubstanz im Vordergrund stehen.
So entsteht Ihr Verkehrswertgutachten
- Anfrage & Angebot
Sie schildern uns Objekt, Anlass und Stichtag. Danach erhalten Sie ein transparentes Angebot – bevor Kosten entstehen.
- Unterlagen
Wir sichten Grundbuch, Pläne, Flächenberechnungen und weitere Unterlagen. Fehlendes fordern wir auf Wunsch für Sie an.
- Ortsbesichtigung
Wir besichtigen die Immobilie, halten Zustand und Besonderheiten fest und dokumentieren alles mit Fotos.
- Gutachten & Erläuterung
Sie erhalten das fertige Gutachten und wir erläutern Ihnen das Ergebnis – auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt.
Grundbesitzwert vom Finanzamt zu hoch?
Bei Erbschaft und Schenkung bewertet das Finanzamt Immobilien nach standardisierten Verfahren. Sanierungsbedarf, Baumängel, eine ungünstige Lage oder ein eingetragenes Wohnrecht bleiben dabei oft unberücksichtigt – der festgestellte Wert kann deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert liegen.
Nach § 198 Bewertungsgesetz können Sie einen niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachweisen. In Betracht kommen dafür unter anderem Gutachten von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Mit unserem Hintergrund im Steuerwesen wissen wir, worauf es in diesen Verfahren ankommt. Mehr dazu: Immobilienbewertung bei Erbschaft & Schenkung.
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. Lageplan
- Grundrisse, Schnitte und Baubeschreibung
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge bzw. Mieterliste
Wichtig: Gegen einen Bescheid gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von einem Monat. Sprechen Sie uns deshalb frühzeitig an.

Antonio Velez Garcia
Ich erstelle Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke – von der Eigentumswohnung über Ein- und Mehrfamilienhäuser bis zum Wohn- und Geschäftshaus. Mein Hintergrund im Steuerwesen hilft besonders dann, wenn das Gutachten beim Finanzamt Bestand haben muss.
- Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024)
- Sachverständiger für Immobilienbewertung (Sprengnetter Akademie)
- BDSF Senior-Mitglied
- Steuerliche Expertise
- Gutachten bundesweit
- Beratung auf Deutsch & Spanisch
Gutachten für Düsseldorf und ganz Deutschland
Unser Büro liegt in Düsseldorf-Pempelfort. Verkehrswertgutachten erstellen wir für Immobilien in ganz Deutschland – in der Region ebenso wie in Neuss, Meerbusch, Ratingen, Hilden, Langenfeld, Krefeld und Wuppertal.
Soll die Immobilie nach der Bewertung verkauft werden? Dann begleiten wir Sie auch beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Die Kosten richten sich nach Objektart, Umfang, Anlass und den vorhandenen Unterlagen. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot, bevor Kosten entstehen.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das hängt vor allem davon ab, wie schnell die Unterlagen vorliegen und ein Besichtigungstermin möglich ist. Ist es eilig, etwa wegen einer Einspruchsfrist, sagen Sie es uns bei der Anfrage.
Ist ein Verkehrswertgutachten gerichtsfest?
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV leitet den Wert vollständig und nachvollziehbar her. Damit ist es die geeignete Grundlage gegenüber Gerichten, Finanzamt und anderen Beteiligten. Wie ein Gericht ein Gutachten im Einzelfall würdigt, entscheidet allerdings das Gericht selbst.
Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?
Nach § 198 BewG kann ein niedrigerer Wert unter anderem durch das Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen nachgewiesen werden. Das Finanzamt prüft das Gutachten inhaltlich – umso wichtiger ist eine sorgfältige, gut begründete Herleitung.
Was ist der Unterschied zum Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten liefert einen fundierten Marktwert für Ihre eigene Planung. Wenn der Wert gegenüber Behörden, Gerichten oder anderen Beteiligten nachgewiesen werden muss, ist ein Verkehrswertgutachten der richtige Weg.
Kann das Gutachten auf einen Stichtag in der Vergangenheit erstellt werden?
Ja. Bei Erbschaft oder Schenkung zählt der Tag des Erbfalls oder der Schenkung, bei einer Scheidung ein bestimmter Stichtag. Wir ermitteln den Wert auf genau diesen Tag.
Verkehrswertgutachten anfragen
Schildern Sie kurz Objekt, Anlass und Stichtag – wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung und einem transparenten Angebot.
- Telefon
- 0211 – 15 86 06 74
- info@immo-vega.de
- Büro
- Collenbachstr. 7
40476 Düsseldorf
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