Wohnrecht & Nießbrauch – was ist die Immobilie wert?
Viele Eltern übertragen ihre Immobilie schon zu Lebzeiten an die Kinder – und behalten sich ein Wohnrecht oder den Nießbrauch vor. Das sichert die Eltern ab und kann die Schenkungsteuer deutlich senken. Wir erklären den Unterschied und wie sich solche Rechte auf den Wert auswirken.
Wohnrecht oder Nießbrauch?
Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und sichern den bisherigen Eigentümer ab. Sie unterscheiden sich aber deutlich im Umfang.
| Wohnrecht | Nießbrauch | |
|---|---|---|
| Inhalt | Recht, die Immobilie oder Teile davon selbst zu bewohnen | Recht, die Immobilie umfassend zu nutzen und die Erträge zu ziehen |
| Vermieten | In der Regel nicht | Ja, die Mieteinnahmen stehen dem Nießbraucher zu |
| Typischer Einsatz | Eltern wollen im Haus wohnen bleiben | Eltern wollen weiter wohnen oder Mieteinnahmen behalten |
| Kosten & Lasten | Nach Vereinbarung | Gewöhnliche Lasten trägt meist der Nießbraucher |
Warum ein Recht den Wert mindert
Wer eine Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch erhält, kann sie über Jahre nicht selbst nutzen oder vermieten. Das mindert ihren Wert – für den Käufer am Markt ebenso wie für die Schenkungsteuer.
Für die Steuer wird der Wert des Rechts als Kapitalwert berechnet: der Jahreswert der Nutzung, multipliziert mit einem Vervielfältiger, der vom Alter und Geschlecht des Berechtigten abhängt. Dieser Kapitalwert wird vom Wert der Immobilie abgezogen. Je jünger der Berechtigte und je höher der Nutzungswert, desto stärker sinkt der steuerliche Wert.
Für eine Einigung unter Geschwistern oder einen späteren Verkauf zählt dagegen der Verkehrswert, also was ein Käufer für die belastete Immobilie tatsächlich zahlen würde. Beides ermitteln wir für Sie nachvollziehbar.
- Verkehrswert der unbelasteten Immobilie
- Art und Umfang des Rechts laut Grundbuch und Vertrag
- Jahreswert der Nutzung, etwa die ortsübliche Miete
- Alter des Berechtigten und voraussichtliche Dauer
- Wer welche Kosten und Lasten trägt
Wann die Bewertung eines Rechts wichtig wird
Der Wert des vorbehaltenen Rechts senkt die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.
Das Finanzamt hat die Belastung nicht oder zu gering berücksichtigt.
Wer die Immobilie bekommt, soll die anderen fair ausgleichen.
Soll das Recht gegen Zahlung aufgegeben oder die Immobilie verkauft werden?
Belastbare Werte für Ihre Planung
Als zertifizierter Sachverständiger mit steuerlichem Hintergrund bewerten wir Immobilien mit Wohnrecht oder Nießbrauch – für die Schenkungsplanung, gegenüber dem Finanzamt oder für eine faire Einigung in der Familie. Mehr zu Übertragungen lesen Sie unter Erbschaft & Schenkung.
Die vertragliche Gestaltung übernimmt der Notar, die steuerliche Beratung Ihr Steuerberater – auf Wunsch aus unserem Netzwerk.
Senkt ein Nießbrauch die Schenkungsteuer?
Ja, in der Regel. Der Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauchs wird vom Wert der Immobilie abgezogen. Wie hoch der Effekt ist, hängt unter anderem vom Alter des Berechtigten und vom Nutzungswert ab.
Kann ich eine Immobilie mit Wohnrecht verkaufen?
Ja, das Recht bleibt aber bestehen und geht mit auf den Käufer über. Entsprechend niedriger ist der erzielbare Preis – sofern das Recht nicht vorher abgelöst wird.
Was passiert mit dem Recht beim Tod des Berechtigten?
Wohnrecht und Nießbrauch erlöschen in der Regel mit dem Tod des Berechtigten. Die Immobilie steht dem Eigentümer dann unbelastet zur Verfügung.
Berücksichtigt das Finanzamt das Recht automatisch?
Nicht immer richtig. Prüfen Sie den Bescheid genau. Ist der Wert zu hoch, kann ein Gutachten helfen – beachten Sie die Einspruchsfrist.
Übertragung geplant oder Bescheid erhalten?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns zeitnah mit einer Ersteinschätzung.
- Telefon
- 0211 – 15 86 06 74
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