gerichtsfeste Verkehrswertgutachten

Welchen verbindlichen Verkehrswert hat meine Immobilie?
Diese Frage können wir Ihnen gerne durch ein gerichtsfestes Gutachten nach §194 BauGB beantworten.

Zu bestimmten Anlässen ist eine fachkundige Immobilienbewertung unumgänglich: Im Erb- oder Schenkungsfall sowie im Scheidungsfall sollten Sie einen Sachverständigen mit der Bewertung des Immobilienvermögens beauftragen. Durch eine Bewertung können Sie neben Nerven auch unter Umständen einiges an Geld und Steuern einsparen.

Konkrete Anlässe für eine Bewertung können sein:

  • Erbschaft
  • Schenkung
  • Erbauseinandersetzung
  • Scheidung
  • Einbringung

Durch unsere jahrelange Erfahrung sowie unseren Qualifikationen im Rahmen der Bewertung von Immobilien sind wir hier der richtige Partner für Sie.

Gerne beraten wir Sie hier im Einzelfall und im Detail.

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