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Kurzgutachten

Was ist meine Immobilie wert? Ein Kurzgutachten kann bei friedlichen Familienverhältnissen die Basis zur Auseinandersetzung oder zur Zielfindung sein. Auch für eine Vermögensübersicht ist ein Kurzgutachten vollkommen ausreichen.

gerichtsfeste Verkehrswertgutachten

Hier ermitteln wir den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB. Dieses Gutachten ist gerichtsfest und ist somit für verschiedene Stellen nutzbar (gegenüber z.B. dem Finanzamt oder dem Amtsgericht)